Duales Kirchensystem
Zwei Rechtssysteme tragen miteinander das kirchliche Leben
Die Rede ist von den nach Kirchenrecht (CIC) organisierten Pfarreien und von den staatskirchenrechtlich konstituierten Kirchgemeinden. Dieses Miteinander im sogenannten «dualen System» ist in der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit. Zwei rechtlich und organisatorisch unterschiedlich aufgebaute Systeme arbeiten operativ miteinander.
Für die öffentlich-rechtliche Anerkennung der Kirchgemeinden und das damit verbundene Recht zur Steuererhebung verlangt der Staat demokratische Strukturen analog den politischen Gemeinden. Daraus resultieren für die Pfarreien und die Kirchgemeinden unterschiedliche Verantwortungsbereiche mit je einem Schwerpunkt: Die Pfarrei verantwortet die Pastoral, die Kirchgemeinde die Finanzen und Immobilien.
Im Bistum Basel hat das Zusammenwirken von kirchlichen Amtsträgern und staatskirchenrechtlichen Behörden eine lange Tradition.
Kantonale Körperschaften des Bistums Basel:
- Römisch-Katholische Kirche im Aargau
- Römisch-katholische Kirche im Kanton Basel-Landschaft
- Römisch-Katholische Kirche in Basel-Stadt
- Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern
- Église nationale catholique romaine du canton de Berne
- Römisch-katholische Kirche im Kanton Jura / Jura pastoral
- Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern
- Römisch-Katholische Synode des Kantons Solothurn
- Römisch-katholische Kirche im Kanton Schaffhausen
- Katholische Landeskirche Thurgau
- Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug