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Weihbischof Josef Stübi wird Dompropst; Wechsel im Residentialkapitel

Foto: Fabienne Bühler

In gutem Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Konkordatspartnern haben Bischof DDr. Felix Gmür und das Domkapitel in Anwendung des Konkordates vom 26. März 1828 die folgenden Mutationen im Domkapitel und im Residentialkapitel vornehmen lassen bzw. vorgenommen:

Ab dem 1. September 2024 wird Weihbischof Josef Stübi, der seit 2023 residierender Domherr des Standes Solothurn ist, als Dompropst das Domkapitel führen. Er folgt auf Arno Stadelmann, der seit 2001 Dompropst war und nun zum Ehrendomherrn ernannt wird. Nachfolger von Arno Stadelmann als residierender Domherr des Standes Solothurn wird ab dem 1. September 2024 Bischofsvikar Georges Schwickerath. Nachfolger von Regens Dr. Agnell Rickenmann als residierender Domherr des Standes Solothurn wird ab 1. November 2024 Generalvikar Dr. Markus Thürig. Ihm folgt auf den 1. November 2024 als residierender Domherr des Standes Luzern Bischofsvikar Hanspeter Wasmer. Auf den 1. Januar 2025 wird schliesslich Bischofsvikar Dr. Valentine Oluwole Koledoye Dr. Peter Schmid als residierenden Domherrn des Standes Aargau ablösen. Residierender Domherr des Standes Bern bleibt Offizial DDr. Wieslaw Reglinski.

Die Installation des neuen Dompropstes und der residierenden Domherren für die Stände Luzern und Solothurn wird am 27. November 2024, 16.30 Uhr, in der Kathedrale in Solothurn gefeiert. In dieser Feier wird auch der neue nicht residierende Domherr des Standes Thurgau, Pfarrer Roland Häfliger, Frauenfeld, installiert und sein Vorgänger, Domherr Theo Scherrer, zum Ehrendomherrn ernannt.

Die Installation des residierenden Domherrn des Standes Aargau wird am 26. Februar 2025, 16.30 Uhr, in der Kathedrale in Solothurn gefeiert werden. Dann wird auch Domdekan Dr. Peter Schmid zum Ehrendomherrn ernannt werden.

Den scheidenden und den neuen Domherren dankt Bischof Felix Gmür für ihre langjährigen Dienste für das Bistum Basel.