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Taufe der Neuapostolischen Kirche wird anerkannt
Am 8. Juli 2021 hat Bischof Dr. Felix Gmür im Namen der SBK eine gegenseitige Taufanerkennung mit Bezirksapostel Jürg Zbinden, Kirchenpräsident der Neuapostolischen Kirche Schweiz, zusammen mit den sechs Kirchen unterzeichnet, die 2014 die Erklärung von Riva San Vitale «zur gegenseitigen Taufanerkennung» unterschrieben hatten. Die Feier, an der Bischof Gmür die Predigt hielt, fand in der Bruder Klaus Kirche in Bern statt.
Von Anne Durrer, Generalsekretärin AGCK.CH
Weg der ökumenischen Öffnung
Dieses wichtige Zeichen der Einheit ist dadurch ermöglicht worden, dass unter Federführung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK.CH) bereits 2002 ein Dialog mit der Neuapostolischen Kirche (NAK) zu Fragen der Theologie und des Glaubens begonnen und in der dafür eingesetzten Gesprächskommission von 2014 bis 2019 intensiv fortgesetzt wurde; die NAK hat sich in diesen Jahren zunehmend ökumenisch geöffnet, ihre Sakramententheologie präzisiert und einen Katechismus veröffentlicht, der ihre lehrmässigen Grundlagen klärt. Somit stand einer gegenseitigen Anerkennung der Taufe nichts mehr im Wege. Dies wurde von Kardinal Kurt Koch, Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen in einem Schreiben an die SBK in November 2020 bestätigt.
Eine Verpflichtung für die Kirchen in der Schweiz
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta Oecumenica im Jahr 2005 verpflichteten sich die Mitglieder der AGCK.CH – welche dieses Jahr ihr 50. Jubiläum feiert –, sich für die gegenseitige Taufanerkennung einzusetzen. Die drei Landeskirchen hatten sich bereits 1973 dazu verpflichtet. Einundvierzig Jahre später, am 21. April 2014, unterzeichneten sechs Mitgliedskirchen der AGCK.CH die Erklärung von Riva San Vitale. Mit der Neuapostolischen Kirche ist nun ein siebter Unterzeichner hinzugekommen.