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Neuigkeiten aus der Bischofskonferenz
Der erste Synodalitätstag, die Wahl des Präsidiums für die Amtsperiode 2025-2027 sowie der Kooperationsvertrag für die neue ökumenische Koordinationsstelle «Seelsorge im Gesundheitswesen» standen im Mittelpunkt der 346. Ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz.
Am 3. Dezember 2024 begann mit dem ersten Synodalitätstag die gesamtschweizerische synodale Erprobungsphase (2025-2029). Die jährlich geplante Begegnung zwischen der SBK, der Synodalitätskommission und dem Präsidium der RKZ dient der gemeinsamen Reflexion über die Entwicklung der Synodalität. Dazu gehören besonders der Austausch über laufende Prozesse und die Themenfindung für die Erprobungsphase.
Neues SBK-Präsidium
Die zweite Amtsperiode von Bischof Felix Gmür als SBK-Präsident endet am 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird Charles Morerod, Bischof von Lausanne-Genf-Freiburg, Präsident der SBK. Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur, wird Vizepräsident und Weihbischof Josef Stübi drittes Mitglied des Präsidiums.
Neue ökumenische Koordinationsstelle «Seelsorge im Gesundheitswesen»
Am 4. Dezember haben Vertretungen der SBK, der RKZ und der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) den Kooperationsvertrag für die nationale ökumenische Koordinationsstelle «Seelsorge im Gesundheitswesen» unterzeichnet. Die Koordinationsstelle wird ihre Arbeit im Frühjahr 2025 aufnehmen. Dieses wegweisende Projekt stärkt die ökumenische Zusammenarbeit der katholischen und evangelisch-reformierten Kirchen und sichert ihre Präsenz im Gesundheitswesen auf nationaler Ebene: Gemeinsame Medienmitteilung der SBK, RKZ und EKS.
Künftiges nationales kirchliches Strafgericht
Die Apostolische Signatur hat nun das Nihil obstat zur Errichtung eines nationalen kirchlichen Strafgerichtes erteilt. Derzeit bereitet eine aus erfahrenen Fachleuten bestehende Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bischof Joseph Maria Bonnemain das Errichtungsdekret bzw. die Statuten vor.
Des Weiteren beschloss die SBK:
- Die Einführung von Assessments für alle künftigen Seelsorgenden in der Schweiz. 2025 wird die SBK ein Dekret dazu veröffentlichen. Diese Massnahme soll die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten prüfen und damit auch die Prävention sowie den Schutz vor Missbrauch im kirchlichen Kontext weiter verbessern.
- Die 9. Nachalimentierung des Genugtuungsfonds an Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld.
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