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Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

Im Werkstattgespräch vom 27. Mai 2024 informieren die drei nationalen kirchlichen Organisationen SBK, RKZ und KOVOS über den aktuellen Umsetzungsstand der im September 2023 präsentierten nationalen Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung. Zentrales Anliegen ist es, Missbrauch zu verhindern und Betroffene zu unterstützen:

• Opferberatung, Meldestellen und Fallbearbeitung sollen entflochten und professionalisiert werden. Im Bistum Basel gibt es bereits seit 2017 eine unabhängige Meldestelle. Um schweizweit eine unabhängige Opferberatung zu garantieren, sind die kirchlichen Organisationen mit den staatlich anerkannten Opferberatungsstellen im Gespräch.

• Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.

• Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.

• Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich fortgesetzt.

• Die Bistümer und Landeskirchen haben eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich, entgegen den kirchenrechtlichen Vorgaben, keine Akten mehr im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen zu vernichten. Das Bistum Basel hat das schon sehr lange so gehandhabt.

• Ein nationales kirchliches Straf- und Disziplinargericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten.

Weitere Informationen zum Stand der Arbeiten sowie eine Übersicht aktueller Beratungsstellen für Betroffene liefert die Projektwebseite: www.missbrauch-kath-info.ch