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Luzerner Sonderkommission «Aufarbeitung Missbrauch» zieht positive Bilanz
Die Luzerner Synode stellte am 8. November 2023 fünf Forderungen ans Bistum Basel. Um deren Umsetzung zu überprüfen, wurde eine Sonderkommission (SOKO) «Aufarbeitung Missbrauch» gegründet. Diese stellt im Bericht an die Synode vom 6. November 2024 fest, dass die Forderungen erfüllt sind – und vom Bistum Basel schon vor dem Einsetzen der SOKO umgesetzt waren.
Nach der letztjährigen Herbstsession hat die Luzerner Synode folgende fünf Forderungen ans Bistum Basel gestellt:
- Durchführung von unabhängigen Untersuchungen
- Schaffung einer unabhängigen Meldestelle
- Verbot der Aktenvernichtung
- Archivöffnung der Nuntiatur
- Abkehr von der lebensfeindlichen und homophoben Sexualmoral und uneingeschränkte Anerkennung eines freien partnerschaftlichen Lebens auch für kirchliche Mitarbeitende
Um die Umsetzung dieser Forderungen zu überprüfen, wurde die SOKO «Aufarbeitung Missbrauch» errichtet. Diese stellt im Bericht an die gestern tagende Luzerner Synode fest, dass die Forderungen, die in der Zuständigkeit des Bischofs von Basel liegen, bereits erfüllt sind: Seit November 2023 werden kirchenrechtliche Voruntersuchungen und die Prüfung von Antragsgesuchen auf Genugtuung im Bistum extern und unabhängig von der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard durchgeführt. Bereits seit 2017 ist die Anwaltskanzlei Hess Advokatur AG die unabhängige Meldestelle des Bistums Basel und die unabhängige Rechtsanwältin Christine Hess-Keller als Koordinationsperson für das Bistum zuständig. Bischof Felix Gmür hat eine Selbstverpflichtung unterzeichnet, wonach keine Akten im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen vernichtet werden.
Für die Öffnung der Archive der Nuntiatur in Bern (Punkt 4) wird von der Nuntiatur auf das internationale Recht verwiesen. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 hält fest, dass die Archive und Schriftstücke unverletzlich sind und deshalb nicht eingesehen werden können. Beim fünften Punkt ist die Umsetzung zum Teil erfolgt oder eine tiefergehende Diskussion initialisiert. Für die komplexe Frage nach dem Zusammenhang zwischen unterschiedlichen Lebensformen und dem beruflichen pastoralen Engagement von Seelsorgenden hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am 1. Februar 2024 die Kommission für Theologie und Ökumene beauftragt, eine Standortbestimmung zu verfassen.
Das Bistum Basel dankt der unabhängigen Meldestelle für die jahrelange Durchführung von unabhängigen Untersuchungen und die Bearbeitung der Meldungen von sexuellen Übergriffen.