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Keine Aktenvernichtung

Foto: Sear Greyson auf Unsplash

Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen der Pilotstudie zur wissenschaftlichen Erforschung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in der Schweiz haben sich verpflichtet zu neuen Grundsätzen im Umgang mit Missbrauchsakten: „In einer schriftlichen Selbstverpflichtung erklären alle kirchlichen Verantwortlichen an der Spitze von Bistümern, Landeskirchen und Ordensgemeinschaften, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren. Das bedeutet auch, dass die kirchenrechtliche Vorschrift, regelmässig Akten aus Archiven und Geheimarchiven zu vernichten (can. 489 § 2 CIC), für solche Akten nicht mehr angewendet wird.“ (www.missbrauch-kath-info.ch/massnahmen, 18.9.2023)

Wer im Archiv einer Pfarrei, einer anderssprachigen Mission oder einer Kaplanei auf Akten stösst, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren, ist ab sofort verpflichtet, diese Akten zu kopieren und eingeschrieben dem Archivar des Bischöflichen Archivs in Solothurn zuzustellen. Das Original bleibt vor Ort.

Sollte das Pfarreiarchiv nicht eindeutig vom Kirchgemeindearchiv getrennt sein, ist zwischen den Leitungen der Pfarrei und der Kirchgemeinde schriftlich zu vereinbaren, wer wie im besagten Fall handelt. In jedem Fall ist eine Kopie der Akte an den Archivar des Bistums zu senden.

Generalvikar Markus Thürig