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Externe kirchenrechtliche Voruntersuchungen und Prüfung der Genugtuungsanträge
Das Bistum Basel beauftragt ab Mitte November 2023 eine unabhängige Anwaltskanzlei mit kanonischen (kirchenrechtlichen) Voruntersuchungen und der Prüfung von Antragsgesuchen auf Genugtuung. Diese Verfahren werden somit neu extern durchgeführt, um eine noch grössere Unabhängigkeit als bisher zu gewährleisten.
Für das Bistum Basel ist bereits seit 2017 eine unabhängige, externe Rechtsanwältin als Koordinationsperson zuständig. Sie ist die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel und nimmt die Meldung eines mutmasslichen sexuellen Übergriffs durch Betroffene, Vertrauenspersonen, Mitwissende, Zeugen und beschuldigte Personen entgegen. Sobald eine Meldung eingeht, koordiniert sie straf-, personal- und kirchenrechtliche Massnahmen und setzt sich dafür ein, dass ein Vorfall geklärt wird. Dies erfolgt insbesondere mittels Empfehlungen an das Bistum Basel betreffend Einleitung der drei möglichen Verfahren: des staatlichen Strafverfahrens (strafrechtliche Massnahmen wie Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft), des Genugtuungsverfahrens (Antrag auf Genugtuuung bei der Genugtuungskommission der Schweizer Bischofskonferenz) und des kirchlichen Verfahrens (kanonische Voruntersuchung und/oder direkte Meldung an das zuständige Dikasterium in Rom).
Kanonische Voruntersuchungen und die Prüfung von Anträgen auf Genugtuung werden ab Mitte November 2023 im Bistum Basel neu von der unabhängigen Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard durchgeführt. Der Zusammenarbeitsvertrag wurde heute unterzeichnet. Somit werden im Bistum Basel diese beiden Verfahren künftig vollumfänglich extern abgeklärt und durchgeführt sowie deren Abschlüsse schliesslich der unabhängigen externen Koordinationsperson gemeldet. Dies gewährleistet eine noch grössere Unabhängigkeit als bisher.
Im kirchlichen Verfahren ist der Bischof zwei Mal aktiv: Auf Empfehlung der Koordinationsperson veranlasst er per Dekret die kanonische Voruntersuchung, nach deren Abschluss schliesst er sie ebenfalls per Dekret ab und stellt das gesamte Dossier mit seinem Votum dem Dikasterium für die Glaubenslehre zu. Diese Schritte dokumentiert der Bischof gegenüber der unabhängigen externen Koordinationsperson.
Das Bistum Basel ist überzeugt, dass mit vereinten Anstrengungen der erwartete Kultur- und Strukturwandel möglich wird. Dafür sprechen etablierte Präventionsmassnahmen, die seit 2004 im Bistum Basel durchgeführt werden, das Schutzkonzept sowie die unterdessen standardisierten Prozesse. Das Bistum Basel dankt allen, die teilweise seit Jahren diese Massnahmen unterstützen und auch in den vergangenen Wochen mit Rat und Tat zur Seite standen.