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Endgültiges Urteil der Apostolischen Signatur
Am 10. Mai 2021 teilte die Kleruskongregation dem Bischof von Basel per Dekret mit, die Amtsenthebung von P. Adam Serafin SDS als «Mitarbeitender Priester mit Pfarrverantwortung» und der Widerruf seiner missio canonica in den Pfarreien Gebenstorf, Turgi und Birmenstorf sei nicht rechtmässig gewesen.
Gegen diesen Entscheid legte der Bischof von Basel am 28. Juni 2021 beim Obersten Gericht der Apostolischen Signatur in Rom Berufung ein. Das Oberste Gericht musste nun entscheiden, ob das Urteil der Kleruskongregation verfahrensrechtlich oder in der Sache gegen das Gesetz verstösst.
Am 7. Juli 2023 fällte das Gericht sein endgültiges Urteil: Das Verfahren der Kleruskongregation war zwar korrekt, aber in der Sache wurde ihr Urteil zugunsten des Bischofs von Basel aufgehoben.
Das bedeutet, dass P. Adam Serafin seit dem 1. Januar 2021 keine gültige missio canonica hat und die Entlassung aus dem Dienst in der Pfarrei Birmenstorf auf den 31. Oktober 2020 sowie in den Pfarreien Gebenstorf und Turgi auf den 31. Dezember 2020 rechtmässig erfolgte.
Die Schlussfolgerung des Gerichtsurteils wird im Folgenden aufgrund der Anordnung des Gerichtes in deutscher Übersetzung veröffentlicht.
«SCHLUSSFOLGERUNG
Nachdem alle Gesichtspunkte sowohl in der Rechtslage wie in der Sachlage wohl abgewogen sind, haben die unterzeichneten Richter, die zu Gericht sitzen und nur Gott vor Augen haben, nach Anrufung des Namens Christi beschlossen, dass auf die festgelegte Streitfrage zu antworten ist, und sie antworten wie folgt:
Negativ, oder non constare: es liegt kein Gesetzesverstoss im Vorgehen bezüglich des am 10. Mai 2021 erlassenen Dekretes der Kleruskongregation vor;
Affirmativ, oder constare: es liegt ein Gesetzesverstoss im Urteil bezüglich des am 10. Mai 2021 erlassenen Dekretes der Kleruskongregation vor.
Was die Wiedergutmachung betrifft, soll der anordnende Teil des Entscheids dieses Obersten Gerichts sowohl im Amtsblatt des Bistums Basel wie auch auf der Homepage des Bistums Basel veröffentlicht werden.
Die bei der Kasse dieses Obersten Gerichts hinterlegte Kaution wird der beschwerdeführenden Partei zurückgegeben. Jede Partei möge ihrem Rechtsbeistand das entsprechende Honorar bezahlen.
Ebenso erklären und verfügen wir und tragen es den Betroffenen auf, dass sie diesen endgültigen Entscheid vollstrecken, mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.
Gegeben zu Rom, am Sitz des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur, am 7. Juli 2023.
Dominique Kard. MAMBERTI, Präfekt
Raymond Leo Kard. BURKE, Ponens
Gerhard Ludwig Kard. MÜLLER
Hochw. Exzellenz Stanislav ZVOLENSKÝ
Hochw. Exzellenz Johannes Willibrordus Maria HENDRIKS»
Der Entscheid betrifft das Bistum Basel, die involvierten Pfarreien und Kirchgemeinden sowie die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Aargau. Der Bischof dankt allen, die zum Wohl der Gläubigen die Seelsorge auch in schwierigen Zeiten wahrgenommen haben, und der Landeskirche, die in allem Rechtsbeistand geleistet hat.
Solothurn, 13. März 2024
Bischöfliche Kanzlei