News

Der Synodale Prozess im Bistum Basel wird fortgesetzt

Die Begleitgruppe Synodaler Prozess schlägt dem Bischofsrat und den kantonalen staatskirchenrechtlichen Exekutiven vor, gemeinsam die Ergebnisse der Synode in Rom und die im PEP to go vorgezeichneten Entwicklungsschritte zu analysieren. Ziel ist es, Prioritäten zu setzen, um die Form und die Finanzierung von künftigen Synodalen Versammlungen zu klären. Dies soll bei der dritten Synodalen Versammlung am 7. März 2025 erfolgen.

Der Weg zur Ombudsstelle im Bistum Basel, wie sie von der synodalen Versammlung 2022 gefordert wurde, gestaltet sich aufgrund formaler und finanzieller Hürden schwierig. Daher wird die Einführung vorerst aufgeschoben.

Die Begleitgruppe hat die Medienberichte zur Missbrauchsproblematik zur Kenntnis genommen. Sie stellte fest, dass die Bischofskonferenz, das Bistum Basel und viele Kantonalkirchen bereits wirksame Massnahmen ergriffen haben, um missbräuchliches Verhalten so weit wie möglich zu verhindern.