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Wir dürfen wieder gemeinsam feiern!

Ökumenischer Gottesdienst anlässlich des Reformationsjubiläums 2017

Wir freuen uns sehr über den heutigen Entscheid des Bundesrates, dass öffentliche Gottesdienste ab dem 28. Mai wieder gemeinsam gefeiert werden dürfen. 

Der Bundesrat schreibt heute in seiner Medienmitteilung: «Die Glaubensgemeinschaften haben eine Woche Zeit, um Schutzkonzepte zu erarbeiten und die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen.» Die Schweizer Bischöfe haben ihr Rahmen-Schutzkonzept bereits am 27. April 2020 vorgelegt und werden dieses nun gestützt auf die heutige Änderung der COVID-19-Verordnung 2 innert der vorgegebenen Frist ergänzen.