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Wir dürfen wieder gemeinsam feiern!
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Wir freuen uns sehr über den heutigen Entscheid des Bundesrates, dass öffentliche Gottesdienste ab dem 28. Mai wieder gemeinsam gefeiert werden dürfen.
Der Bundesrat schreibt heute in seiner Medienmitteilung: «Die Glaubensgemeinschaften haben eine Woche Zeit, um Schutzkonzepte zu erarbeiten und die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen.» Die Schweizer Bischöfe haben ihr Rahmen-Schutzkonzept bereits am 27. April 2020 vorgelegt und werden dieses nun gestützt auf die heutige Änderung der COVID-19-Verordnung 2 innert der vorgegebenen Frist ergänzen.