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Braucht es die staatliche" Ehe noch?"

Eine Gesetzesänderung soll es Paaren ermöglichen, ohne vorgängige Ziviltrauung kirchlich zu heiraten. Nur, was nützt das der Gesellschaft? Eine Bewertung im Zeitverlauf.

Die gesellschaftliche Einbindung der Ehe hat sich im Verlauf der Jahrhunderte verändert, aber der Zweck ist derselbe geblieben. Den Ehepartnern geht es in erster Linie um Verbindlichkeit und Sicherheit - der Gesellschaft um Kontrolle von Sexualität und sozialer Stabilität. Diese Ziele verfolgten schon archaische Gesellschaften. Im Hochmittelalter gelang es der Kirche, das Heiratsmonopol und der „sakramentale Charakter“ der Ehe durchzusetzen. Von da an galt ein Paar als verheiratet, wenn es von einem Priester öffentlich, also vor einer möglichst grossen Zeugengemeinde, getraut worden ist. Das kirchliche Monopol hielt bis zur Reformation, als die Ehe zumindest für die protestantischen Gebiete zur weltlichen Sache erklärt wurde. In dieser Epoche wurde auch die „klassische" Rollenteilung von Mann und Frau institutionalisiert. In allen gesellschaftlichen Schichten war die Ehe der Ort zur Aufzucht und Versorgung von Kindern. Insbesondere für die Frauen war es eine Art Lebensversicherung. Nicht zuletzt wegen des materiellen Charakters der Ehe haben die Eltern bei der Wahl der Ehepartner ihrer Kinder lange Zeit mitbestimmt. Erst das neue Bürgertum versuchte die Ehe mit Romantik und Liebe aufzuladen, was sich jedoch mit wachsendem Wohlstand und grösserer Lebenserwartung als zerbrechlich erwies. Heute wird fast jede zweite Ehe geschieden. Die meisten dauern weniger als 14 Jahre.

Im Anschluss an die sexuelle Revolution der Sechzigerjahre ist die Ehe immer wieder zum Auslaufmodell erklärt worden. Tatsächlich aber hat sich die Zahl der zivilen Trauungen seither bei jährlich 40‘000 eingependelt. Einzig die kirchlichen Trauungen haben deutlich abgenommen. Beide Kirchen verheiraten heute noch je 4000 Paare pro Jahr, was einem Viertel der jährlichen Trauungen entspricht. Aus kirchlicher Sicht stellt sich also die Frage, ob ihre Trauung aufgewertet wird, wenn die zivile Trauung zwar nicht mehr vorausgesetzt ist, aber trotzdem keine zivilrechtliche Wirkung erreicht? Man könnte schnell ja sagen, weil die Abkoppelung vom Staatlichen bei Teilen der Bevölkerung  gut ankommt und die kirchliche Trauung an Profil gewinnt. In Deutschland, das die Abkoppelung bereits 2008 vollzog, hat sich allerdings kein statistischer Effekt eingestellt.

Beim Sakrament  der Ehe geht es in der römisch-katholischen Kirche um das „unauflösliche Versprechen vor Gott zur Treue zwischen Mann und Frau“. Wenn sich nun der Staat im Kontext der Genderdebatte und einem weitergefassten Familienverständnis mit der „Ehe für alle“ vom alten Familienkonsens verabschiedet, kann darüber nachgedacht werden, ob es den Begriff „Ehe“ im staatlichen Kontext noch geben muss? Denn mit den vielfältigen Formen des Zusammenlebens und den ohnehin hohen Scheidungsraten taugt das staatliche Konzept der Ehe zur sozialen Absicherung immer weniger. Schliesslich kann diese auch unabhängig vom Zivilstand gewährleistet werden.

Der Vorstoss von Nationalrat Zanetti zur Abschaffung der zivilen Trauung als Voraussetzung für eine kirchliche Trauung mag auf den ersten Blick harmlos, vielleicht sogar belanglos scheinen, doch er hat das Potential zu einer wichtigen gesellschaftlichen Debatte, bei der es letztlich darum geht, die Ehe als staatliche Institution weiter zu erhalten oder sie zur Privatsache zu erklären. Ausschlaggebend wird am Schluss sein, ob es in einer vielschichtigen, mobilen und säkularisierten Gesellschaft überhaupt noch Lebensformen gibt, die sich aus staatlicher Sicht als speziell schützenswert oder förderungswürdig erweisen.

Schaffhauser Nachrichten

"Ehe auf dem Prüfstand" (PDF, 127 Ko)