News

Bischofsvikariate: Änderungen für die neue Amtsperiode

Am 1. August 2019 wird die nächste fünfjährige Amtsperiode der regionalen Bischofsvikare und der Regionalverantwortlichen beginnen. Die Evaluation der zu Ende gehenden fünf Jahre, die in der Diözesankurie, mit den Räten und mit einigen staatskirchenrechtlichen Gremien gemacht wurde, führt zu einigen Anpassungen. Sie dienen einer Fokussierung auf die Hauptaufgaben der Leitungspersonen in den regionalen Bischofsvikariaten St. Urs, St. Verena und St. Viktor.

An den regionalen Konferenzen der Leitungspersonen der Pastoralräume werden die hier erwähnten Anpassungen traktandiert, damit Rückmeldungen gemacht werden können.

Der Auftrag der regionalen Bischofsvikare und der Regionalverantwortlichen kann unter Organisationsstatuten Bistum Basel, b) Diözesankurie, auf der Internetseite des Bistums nachgelesen werden. Diese Mitteilung beschränkt sich auf folgende Hinweise zu Anpassungen bei der Aufgabenverteilung innerhalb der Diözesankurie:

  • Abkurungen: Die Abkurungen werden ab 2019 durch das Generalvikariat gemacht.
  • Administrativkontrollen: Wenn mutmassliche Unregelmässigkeiten beim Verwalten der kirchlichen Gelder bekannt werden, prüft ab 2019 ein externes Treuhandbüro die Buchhaltung und erstellt einen Bericht zuhanden des Generalvikars.
  • Konflikte: Kommen Leitungspersonen, die durch einen regionalen Bischofsvikar oder eine Regionalverantwortliche/einen Regionalverantwortlichen geführt werden, in einen Konflikt, so stehen ab sofort Mediatorinnen und Mediatoren zur Verfügung, die im Auftrag der Bischofsvikare bzw. der Regionalverantwortlichen durch eine Erstintervention den Konflikt bearbeiten und dann Massnahmen empfehlen. 
  • Vakanzen bei Leitungsstellen: Sind Leitungsstellen von Pastoralräumen vakant, werden vermehrt temporäre Koordinatoren/Koordinatorinnen eingesetzt, damit die Leitungspersonen der regionalen Bischofsvikariate von operativen Aufgaben entlastet sind.
  • Stellenbesetzungen: Die Anstellungsverfahren für pastorale Mitarbeiter/-innen laufen in der Diözesankurie über die Abteilung Personal. Sie verhandelt primär mit den Leitungen der Pastoralräume (ggf. den Leitungen der Pfarreien) und sekundär mit den Anstellungsbehörden. Ist die Leitung der Pfarrei/der Pfarreien vakant, legt die Abteilung Personal das konkrete Vorgehen mit dem jeweiligen regionalen Bischofsvikariat fest.

Seit Sommer 2015 sammelte man in der Bistumsregion St. Viktor Erfahrungen mit einer Zweierleitung für das regionale Bischofsvikariat. Mit den bereits erwähnten Anpassungen hat Bischof Felix Gmür entschieden, dass mit Beginn der neuen Amtsperiode und der gleichzeitigen Pensionierung der Regionalverantwortlichen Gabriele Tietze Roos auch das Bischofsvikariat St. Urs eine Zweierleitung bekommt. Er überträgt die Leitung den bisherigen Leitungspersonen, Bischofsvikar Christoph Sterkman und dem Regionalverantwortlichen Tobias Fontein. Im Namen von Bischof Felix Gmür danke ich an dieser Stelle herzlich Gabriele Tietze Roos für ihren Dienst als Regionalverantwortliche der Bistumsregion St. Urs. Sie war seit 1. Januar 2012 Mitglied der Leitung dieses Bischofsvikariats. Bischofsvikar Christoph Sterkman wird im Frühling 2020 das Pensionsalter erreichen. Ihm wird dann eine andere Aufgabe übertragen. Ein Bischofsvikar für St. Urs wird wieder ernannt werden.

Seit September 2018 laufen Gespräche mit den Präsidenten und den Verwaltern der drei Landeskirchen in der Bistumsregion St. Urs, um ihren Anliegen für die neue Amtsperiode und der Arbeitsbelastung im regionalen Bischofsvikariat gerecht zu werden. Zu den entsprechenden Massnahmen wird in der Bistumsregion St. Urs später gemeinsam informiert werden.

Als Moderator Curiae danke ich allen, die bei der Evaluation mitgedacht haben, und allen, die bereit sind, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.

Markus Thürig, Generalvikar

Solothurn, 10. Mai 2019