Solothurner Zeitung vom 10. Mai 2004
Wiederum prangert ein Dokument aus Rom die gemeinsamen Abendmahlfeiern von Katholiken und Reformierten an. Und zudem rückt die päpstliche «Instruktion» den so genannten Laientheologen zu Leibe. Was meinen die katholische Funktionäre in der Region dazu?
Elisabeth Seifert
Die neueste Verlautbarung aus dem Vatikan stellt «mit grosser Traurigkeit» fest, «dass ökumenische Initiativen, die zwar gut gemeint sind, zu eucharistischen Praktiken verleiten, die der Disziplin widersprechen, mit der die Kirche ihren Glauben zum Ausdruck bringt.» So heisst es unmissverständlich in Paragraph acht des umfangreichen Dokuments, das kürzlich veröffentlicht worden ist. Die Eucharistie sei «ein zu grosses Gut, um Zweideutigkeiten und Verkürzungen zu dulden».
Das ökumenischen Abendmahl zwischen Katholiken und anderen Christen ist dabei nur einer jener «Missbräuche» gegen die liturgische Tradition, welche die römische «Instruktion» mit dem Namen «Sakrament der Erlösung» in insgesamt 186 Paragraphen anprangert. Die päpstliche Kritik zielt in grossen Teilen auf das Faktum, dass Laientheologen als Gemeindeleiter oder Pastoralassistenten vielerorts wichtige Funktionen bei der Durchführung des Gottesdienstes übernommen haben. «Das amtliche Priestertum kann in keiner Weise ersetzt werden», heisst es etwa. Nur dort, wo es eine «Notlage» erfordere, dürften Laientheologen «gewisse liturgische Aufgaben erfüllen».
Der kirchlichen Theorie voraus
Für Toni Bucher, Pfarrer in Balsthal, geht die «Instruktion» aus Rom «vielfach an der Praxis vorbei». Und Bucher meint bestimmt: «Ich werde meine Praxis aufgrund der päpstlichen Verlautbarung nicht ändern, weil ich sie so verantworten kann.» So scheut er sich etwa bei ökumenischen Gottesdiensten anlässlich von Hochzeiten nicht davor, zusammen mit einem reformierten Pfarrer das Abendmahl zu feiern. Eine Haltung, die allerdings nicht von allen Priestern im Kanton geteilt wird. Der Grenchner Pfarrer Mario Tosin etwa feiert ökumenische Gottesdienste immer nur als so genannte Wortgottesdienste, sprich: ohne Eucharistiefeier.
In den regulären Gottesdiensten werden aber auch von Mario Tosin nicht-katholische Christen zum Abendmahl zugelassen. Das habe einmal rein praktische Gründe, meint Tosin. Denn von aussen sehe man ja niemandem die Konfessionszugehörigkeit an. Zum anderen hätten manche Reformierte ein «ähnliches» Verständnis in Sachen Abendmahl wie die Katholiken. Für den Pfarrer aus Balsthal geht es nicht an, dass jemand nur deshalb, weil er reformiert ist, vom katholischen Abendmahl ausgeschlossen wird, obwohl der doch «vielleicht die bessere Einstellung hat als ein Katholik».
Die Teilnahme von Nicht-Katholiken am katholischen Abendmahl «ist in der Schweiz heute praktisch selbstverständlich geworden», sagt der Oltner Kapuziner Walbert Bühlmann, ein Kenner der Szene. Eine Praxis freilich, die der kirchlichen Theorie vorauseilt. Für Gemeindeleiterin Claudia Armellino aus Biberist ist es denn auch «schmerzlich, dass wir noch nicht so weit sind». Und für sie ist klar: «Das gemeinsame Abendmahl bleibt unser Ziel.» Die katholische Theologin plant verschiedene Veranstaltungen zum Thema Abendmahl und Eucharistie, «um im Austausch von Gemeinsamkeiten und Unterschieden einander ernst zu nehmen und so näher zu kommen».
«Problematische Notlösungen»
Die päpstliche «Instruktion» bestätigt die katholische Tradition, die den Priester ins Zentrum der Liturgie rückt und die Tätigkeit der Laientheologen auf «Notlagen» beschränkt. Längst aber hat es sich in den katholischen Pfarreien der Schweiz eingebürgert, dass Theologen - selbst in Pfarreien mit einem geweihten Priester - Verantwortung in Verbindung mit den Gottesdiensten übernehmen. In Balsthal etwa haben laut Pfarrer Toni Bucher Laientheologen «seit längerem liturgische Aufgaben inne, wie die Organisation von Andachten, Wortgottesfeiern und Gottesdienste in Jugendlagern». Bucher hält denn auch mit seiner Kritik an den entsprechenden Paragraphen der «Instruktion» nicht hinterm Berg. «Laientheologen als Lückenbüsser zu verstehen, muss für sie doch deprimierend sein.»
Eine solcher Laientheologe, Gemeindeleiter Paul Bühler aus Zuchwil, empfindet denn auch «die weitgehend gute Zusammenarbeit zwischen Laien und Geweihten nicht als Notlage, sondern als Normalfall». Bühler hält es andererseits für das «gute Recht» des Vatikans, die «Position des Priesters klarer darzustellen». Der Zuchwiler Gemeindeleiter liest die päpstliche Unterweisung in diesem Sinn als «Aufforderung zur Zusammenarbeit, bei der sich jeder und jede nach seinen Gaben, Fähigkeiten und Aufträgen einbringen soll».
Abgrenzung nicht trivial
Bei der Feier des Abendmahls ist die Abgrenzung der Kompetenzen von Priestern und Gemeindeleitern indes nicht ganz trivial. Für die Eucharistiefeier bedarf es eines geweihten Priesters, so will es die offizielle Lehre, und da sind sich auch viele Theologen einig. Vielerorts ist es heute aber aufgrund des akuten Priestermangels üblich, dass Gemeindeleiter bei ihren Wortgottesdiensten die Kommunion austeilen. Für den Grenchner Pfarrer Mario Tosin sind solche Gottesdienste «problematische Notlösungen», bestehe doch eine Verwechslungsgefahr mit der Eucharistie. Tosin plädiert dafür, «wieder vermehrt nur Wortgottesfeiern durchzuführen». Dazu meint ein Gemeindeleiter, der nicht genannt werden will, weil er um seine Stelle fürchtet: «Die Menschen würden das nicht verstehen». Einen anderen Lösungsansatz präsentiert der Balsthaler Pfarrer Toni Bucher: «Man muss die Zulassungsbedingungen zum Priesteramt diskutieren.»
«Eucharistie-Würde schützen»
Bistum Basel Generalvikar Roland-B. Trauffer zum Schreiben aus Rom
Die Haltung von geweihten Amtsträgern und Laientheologen aus der Region ist eines. Relevant für den - zumindest offiziellen - Umgang im Bistum Basel mit der römischen «Instruktion» ist die Haltung von Bischof Kurt Koch und seinem Stellvertreter, Generalvikar Roland-B. Trauffer. «Viele Hinweise im sind für uns sehr hilfreich», meint der Generalvikar. Denn: «Manches ist auch bei uns einfach vergessen gegangen.» Und die «Instruktion» erinnere an «die Würde der Eucharistie» und wolle sie «vor Übergriffen und Gedankenlosigkeiten schützen».
Ein besonderes Anliegen des Generalvikars ist das adäquate Verständnis «des ökumenischen Abendmahls». Von einem solchen kann in der Perspektive Trauffers nämlich - ganz der Argumentation des Vatikans folgend - erst die Rede sein, wenn zwischen Katholiken und Reformierten «eine Glaubens- und Kirchgengemeinschaft» besteht.
Ämter und Dienste: Differenz
Eine «andere Tradition» als die römische reklamiert der Stellvertreter von Bischof Kurt Koch dann in Sachen kirchlicher Funktionen. Im Bistum Basel «wurde schon immer darauf bestanden, dass die Vielfalt von Ämtern und Diensten zum Zug kommen soll», sagt Trauffer. Und deshalb «sollen all jene, die eine Beauftragung erhalten haben, sich nicht als Lückenbüsser verstehen». Damit reagiert der Generalvikar auf entsprechende Paragraphen in der «Instruktion», welche die Tätigkeit der Laientheologen auf «Notlagen» beschränken wollen.
Diese «Vielfalt von Ämtern und Charismen» verlange allerdings, dass die Einzelnen ihre Aufgaben «im Rahmen ihres Auftrages erfüllen», meint Trauffer. So müssen etwa bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit Wortgottesdienste mit Kommunion stattfinden dürfen. Und ganz allgemein gelte bei solchen Gottesdiensten, «klare Abgrenzungen» zur Eucharistiefeier vorzunehmen. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, einer Messe beizuwohnen. (esf)