Kantonsgericht nicht zuständig für Entzug der Missio canonica
Solothurn, 7.3.07 (Kipa) Der Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis (Missio canonica) kann nicht Gegenstand einer Einigungsverhandlung vor einem weltlichen Gericht sein. Darum kann das Bistum Basel einer solchen gar nicht zustimmen, stellte der Anwalt von Bischof Kurt Koch, Stefan Suter, gegenüber der Presseagentur Kipa fest.
Die Kantonalkirche Baselland hat der Kirchgemeinde Röschenz die Weisung erteilt, den vom Bistum Basel suspendierten Priester Franz Sabo zu entlassen. Gegen diese Weisung gelangte die Kirchgemeinde an das Kantonsgericht Baselland. Parteien des Verfahrens sind die Kirchgemeinde und die Landeskirche, also zwei staatskirchenrechtliche Organe.
Das Kantonsgericht entschied, dass Franz Sabo und die Bistumsleitung eine "Beiladung" erhalten. Der Verantwortliche Richter am Kantonsgericht fragte an, ob er eine "Einigungsverhandlung" durchführen soll. "Uns erstaunt, dass in den Medien sofort darüber berichtet wurde", erklärte Stefan Suter.
Weltliches Gericht für missio nicht zuständig
Das Bistum Basel hat gemäss Anwalt entschieden, nicht auf diese Einigungsverhandlung einzutreten. Die angefochtene Verfügung der Landeskirche stamme nicht vom Bistum und somit könne dieses auch nicht darüber verhandeln. Andererseits sei die Missio canonica Teil der Glaubenslehre und könne nicht Gegenstand eines weltlichen Gerichts sein.
Wenn verschiedene Medien nun berichten, Bischof Koch sei gegen die Einigungsverhandlung oder gegen eine Versöhnung, so entspreche dies nicht den Gegebenheiten. "Es ist aber sicher so, dass wir Verhandlungen über die Missio canonica nicht zustimmen können, weil weder der Entzug noch die Erlangung der Missio vor einem Kantonsgericht diskutiert werden kann. Entzug wie Erlangung sind ein Akt der Glaubenslehre", so der Anwalt.
(kipa/gs)